Montag, 2. März 2009

Babette Einstmann 'drehscheibe deutschland' @ German Babes


Babette Einstmann (1961 in Hamburg) ist eine deutsche Fernsehmoderatorin.

Als Tochter einer britischen Innenarchitektin und eines deutschen Arztes wuchs Babette Einstmann zweisprachig auf. Nach dem Abitur 1980, einem Französischdiplom, einer Ausbildung als Theaterkauffrau am Ernst Deutsch Theater in Hamburg und dem Studium der Publizistik in München von 1985 bis 1989 hat sie seit 1987 hauptsächlich für das ZDF als Moderatorin gearbeitet. Unter anderem moderierte sie die Knoff-Hoff-Show.

Derzeit präsentiert sie für das ZDF die drehscheibe deutschland und gilt dort nach Einschätzung des Senders „als Gesicht der Sendung“. Darüber hinaus engagiert sich die Mutter einer Tochter auch in der Stiftung Bärenherz, einer Stiftung für schwerstkranke Kinder.

Während ihrer Schwangerschaft erlitt Babette Einstmann bei der Moderation der Drehscheibe am 14. Juni 2001 vor laufender Kamera einen Kreislaufkollaps und fiel ohnmächtig zu Boden. Glücklicherweise war ihr Interviewpartner ein Arzt, der die Erstversorgung übernahm. Nach kurzer Unterbrechung wurde die Sendung von der Aufnahmeleiterin zu Ende moderiert.

Zivilprozess
Am 18. März 2005 wurde bekannt, dass Babette Einstmann die deutsche Metasuchmaschine Apollo7 in erster Instanz erfolgreich verklagt hatte (LG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2005, Az. 27 O 45/05, nicht rechtskräftig).

Apollo7 hatte sich auf eine Abmahnung hin geweigert, bei Eingabe der drei Suchworte Babette Einstmann nackt jene Einträge in der Trefferliste zu unterdrücken, die geeignet waren, persönlichkeitsrechtswidrig und unrichtigerweise den Eindruck zu erwecken, es existierten tatsächlich nackt Fotos der Fernsehmoderatorin im Internet, auf denen sie unbekleidet zu sehen ist.

Apollo7 begründete die Weigerung damit, dass das Suchergebnis nicht reproduzierbar sei und kein verwertbarer Beweis vorläge, es sei jemals produziert worden. Überdies sei es praktisch unmöglich, selektiv jegliche ggf. persönlichkeitsrechtswidrigen Ausgaben zu unterdrücken, die z.B. mit Anfragen wie „X Y nackt“ provoziert werden könnten, ohne die Maschine nutzlos werden zu lassen.

Das Landgericht Berlin ging davon aus, dass das fragliche Suchergebnis Babette Einstmann nackt entstanden sei und führte aus, dass die Tatsache, dass ein bestimmter Eintrag eine Zeit lang nicht in der Trefferliste angezeigt wird, kein Beleg dafür sein könne, dass dieser Eintrag nicht zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von Aktivitäten des Betreibers der entsprechenden Internetseite, der Suchmaschine, deren Ergebnisse angezeigt werden, oder aufgrund Veränderungen bei der Programmierung der Metasuchmaschine wieder in die Ergebnisliste aufgenommen würde.

Der Suchmaschinenbetreiber hätte seine Software so umprogrammieren müssen, dass entsprechende Suchergebnisse ausgeschlossen sind.

Obwohl das Juristenportal aufrecht.de, welches das Urteil im Internet veröffentlicht hatte, nachträglich eine Anonymisierung in der Urteilswiedergabe in Babette E. vornahm, genügte der Zeitraum zwischen einer Meldung über das Urteil im Heise-Newsticker und der Anonymisierung, den Namen der Klägerin bekannt werden zu lassen.

Im übrigen ist der von Seiten des Gerichts anonymisierten Fassung der Entscheidung bei JurPC der Klarname der Moderatorin einem Bildschirmfoto zu entnehmen.

Von den Betreibern von Apollo7 wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt (Kammergericht Berlin, Az. 9 U 55/05).

Mit Urteil vom 10. Februar 2006 hob das Kammergericht unter dem Az. 9 U 55/05 nun das erstinstanzliche Urteil auf. Das Kammergericht schloss sich dabei vollumfänglich der Meinung des Suchmaschinenbetreibers Apollo7 an. Ein Suchergebnis, das nicht reproduzierbar sei, kann auch nicht entfernt, gesperrt oder gefiltert werden.

Eine Berufung ist nicht zulässig.









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